Tourismusverein Westerhever-Poppenbüll e.V.

WESTERHEVER WETTER
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Rechte und Pflichten

Anmeldung - Bestätigung Tourismusverein Westerhever - Poppenbüll
Die Buchung erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail. Der Vertrag wird zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb (BHB) geschlossen. Der Tourismusverein Westerhever-Poppenbüll tritt ausschließlich als Vermittler auf.

Leistungen und Preise
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Für Errechnung der Preise ist der gesetzliche Mehrwertsteuersatz kalkuliert. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer obliegt ein entsprechender Aufschlag dem BHB. Stand der Preise ist Januar 2019. Dem Vermieter ist freigestellt die Preise jährlich zu ändern.

Gastaufnahmevertrag
Eine vom Gast vorgenommene und vom BHB akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Gast und BHB. Der genaue Wortlaut der AGB kann bei der Vermittlungsstelle oder im Internet unter www.tz-eiderstedt.de angefordert werden. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Rücktritt des Gastes
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Der BHB ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der dem BHB ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen des Übernachtpreises betragen nach Erfahrungswerten:

10 % bei Ferienwohnungen/Ferienhäuser 20 % bei Übernachtung mit Frühstück 30 % bei Übernachtungen mit Halbpension 40 % bei Übernachtung mit Vollpension

Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Vermittlungsstelle.

Obliegenheit des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Unterkunft oder der sonstigen vertraglichen Leistung unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des BHB.

Sonstiges
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Mehr als die angegebenen Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden. Ferienhäuser und -wohnungen sind heizbar und mit Bad und WC ausgestattet. Das Mitbringen von Haustieren muss im Vorwege mit dem BHB abgesprochen werden.